Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.comuse.org und www.thecollaborativemuseum.org veröffentlichten Websites der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website “Das Kollaborative Museum” Instituts hat vor kurzem einen Relaunch durchlaufen und ist am 15.04.2025 online gegangen. 

Die Website wurde gemäß den Leitlinien von WCAG 2.1. AA erstellt. Der Überarbeitungsprozess ist noch nicht final abgeschlossen. Die Website wird künftig barrierefrei sein.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen ggfs. noch nicht barrierefrei:

  • Der Helligkeitskontrast der jeweiligen Titel im Top-Banner kann je nach Zeichenlänge der Titel einen zu schwachen Kontrastwert zum Hintergrund aufweisen und ist damit noch nicht ausreichend im Sinne der Anforderung 1.4.11 WCAG 2.1.

Im Rahmen der Aktualisierung des Contents ist geplant, die noch nicht erfüllten Anforderungen so bald wie möglich umzusetzen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.04.2025 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg(dot)de.